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Ausfuhrverfahren - ECS/AES
Die deutsche Zollverwaltung hat die Arbeiten zur Umsetzung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens im Rahmen des IT-Verfahrens ATLAS am 10. Januar 2005 aufgenommen.
Im Rahmen des internationalen EDV-Projekts ECS/AES (Export Control System/Automated Export System) unter Leitung der Europäischen Kommission und unter Mitwirkung der EU-Mitgliedstaaten hat die deutsche Zollverwaltung die Arbeiten zur Umsetzung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens im Rahmen des IT-Verfahrens ATLAS am 10. Januar 2005 aufgenommen.
Das Vorhaben ist als weiterer Eckpfeiler zur Umsetzung der E-Zoll-Initiative zu verstehen und zugleich das zweite Zollverfahren neben dem Versandverfahren (NCTS - New Computerized Transit System/ATLAS-Versand), für das eine europaweite EDV-gestützte Lösung angestrebt wird.
Die Umsetzung des Ausfuhrverfahrens erfolgt nach den fachlichen, technischen und zeitlichen Vorgaben der Europäischen Kommission. Wesentliche Grundlage sind dabei die Erfahrungen und Errungenschaften des NCTS.
Nach aktuellem Planungsstand von ATLAS-Ausfuhr soll allgemein das Regel-Ausfuhrverfahren, das Vereinfachte Ausfuhrverfahren der unvollständigen Ausfuhranmeldung sowie das Anschreibeverfahren berücksichtigt werden. Das Gesamtsystem soll in zwei Phasen umgesetzt werden mit dem Ziel, eine erste funktionsfähige Version (Release 1.0) der deutschen Wirtschaft ab August 2006 anzubieten.
Funktionsumfang Release 1.0:
Überführung in das Ausfuhrverfahren (Benutzer- und Teilnehmereingabe)
Internetausfuhranmeldung (Normalverfahren)
Überwachung und Erledigung des Ausfuhrverfahrens
Verfahrens-Schnittstellen: Fachverfahren Versand und Bewilligung
Behörden-Schnittstellen: Statistisches Bundesamt, Zentralstelle Risikoanalyse
Die 1. vorläufige Version des EDIFACT-Implementierungshandbuchs steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Hinsichtlich des Einsatzes von Teilnehmersoftware wird die Koordinierende Stelle ATLAS in Karlsruhe allen interessierten Wirtschaftsbeteiligten und Softwarehäusern weiterhin die Möglichkeit zur Zertifizierung bieten. Informationen hierzu werden dann in den Bereichen Teilnahmevoraussetzungen und Zertifizierung bereitgestellt.
Zollnummer, Codenummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Steuernummer...
Informationen über die Zollnummer und ein kurzer Überblick über andere - nicht mit ihr zu verwechselnde - Nummern.
Von der Bundeszollverwaltung wird zentral eine 7-stellige Zollnummer (beispielsweise: 1234567) für Beteiligte vergeben, die an Verfahren mit IT-Unterstützung oder an Genehmigungsverfahren des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA - bzw. der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - BLE - teilnehmen bzw. regelmäßig Zollanmeldungen abgeben. Sie wird als Identifikations- bzw. Ordnungskennzeichen verwendet, unter dem Adressdaten des Beteiligten, die ihm erteilten Bewilligungen und die ihm zur Verfügung stehenden Netzanbindungen, unter Beachtung des Datenschutzes, erfasst werden und dient damit den Zollstellen als Information bzw. Hilfe. Ferner ist sie für den Nachweis der im IT-Fachverfahren ATLAS papierlos festgesetzten Einfuhrumsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt erforderlich.
In Deutschland ist die Zollnummer grundsätzlich für alle schriftlichen bzw. mit Mitteln der Datenverarbeitung (s. auch ATLAS) erstellten Zollanmeldungen verbindlich vorgeschrieben.
Zollanmeldungen ohne Zollnummer werden nicht mehr angenommen.
Bei der Ausfertigung einer schriftlichen Zollanmeldung ist die Zollnummer um das vorangestellte Kennzeichen "DE" zu ergänzen (z.B. DE1234567).
Die Pflicht zur Angabe einer Zollnummer schließt grundsätzlich auch im Ausland ansässige Beteiligte ein. Nachfolgend sind alle Beteiligten und die entsprechenden Felder des Einheitspapiers aufgelistet, für die eine eigene Zollnummer anzugeben ist.
Zollanmeldungen bei Wareneinfuhr:
Beteiligter
Feld im Einheitspapier
Empfänger
Feld 8
Anmelder
Feld 14
Vertreter (i.S.d. Artikel 5 ZK)
des Anmelders
Feld 14
im Ausland ansässiger
Warenlieferant (Verkäufer,
Vermieter o.dgl.)
(Feld 2) Zollnummer
derzeit nicht erforderlich
Zollanmeldungen bei Warenausfuhr (einschließlich passive Veredelung):
Beteiligter
Feld im Einheitspapier
Ausführer
Feld 2
Anmelder
Feld 14
Vertreter (i.S.d. Artikel 5 ZK)
des Anmelders
Feld 14
im Ausland ansässiger
Empfänger
(Feld 8) Zollnummer derzeit nicht
erforderlich
evtl. Subunternehmer
(Feld 2) Zollnummer derzeit nicht
erforderlich
Zollanmeldungen beim Versand:
Beteiligter
Feld im Einheitspapier
im Inland ansässiger
Ausführer/Versender
Feld 2
im In- oder Ausland ansässiger
Empfänger
(Feld 8) Zollnummer derzeit nicht
erforderlich
Hauptverpflichteter
Feld 50
Vertreter (i.S.d. Artikel 5 ZK)
des Hauptverpflichteten
Feld 50
Für die mittels ATLAS erstellten Zollanmeldungen gelten die Angaben der Felder des Einheitspapiers sinngemäß für die entsprechenden Maskeneinträge.
Keine Verpflichtung zur Angabe der Zollnummer besteht bei:
Beteiligten die nur gelegentlich (nicht mehr als dreimal pro Jahr) Zollanmeldungen abgeben;
den von der Post oder Express- und Kurierdiensten für ihre Kunden abgegeben Zollanmeldungen, es sei denn, der Beteiligte ist zum Vorsteuerabzug berechtigt und
schriftlichen Zollanmeldungen im Reiseverkehr, es sei denn, der Beteiligte ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Die Zollnummer wird auf Antrag kostenlos von der Koordinierenden Stelle ATLAS vergeben. Der entsprechende Antrag ist in drei Sprachen erhältlich:
Beteiligte Stammdaten - Adresserfassung und -berichtigung (Vordruck 0870; deutsche Version)
Participant Master Data - Address Recording and Correction (Vordruck 0870en; englische Version)
Données fixes intéressés - Saisie et correction de l'adresse (Vordruck 0870fr; französische Version).
Dieser ist nicht nur für die Beantragung der Zollnummer, sondern auch für Änderungen von Daten (wie beispielsweise Adresse oder Firmierung) zu nutzen. Jedem rechtlich selbstständigen Unternehmen wird eine Zollnummer zugeteilt. Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten, die sich an anderen Orten oder in anderen Städten als die Hauptniederlassung befinden, kann zusätzlich eine Zollnummer erteilt werden - in dem entsprechenden Antrag ist dann zwingend die Zollnummer der Hauptniederlassung anzugeben.
Codenummer
Hinter der 11-stelligen Codenummer (beispielsweise: 9503 9032 00 0) verstecken sich verschlüsselt nicht nur ganz bestimmte Waren, sondern auch die entsprechenden Maßnahmen wie Zollsatz oder Genehmigungspflichten. Im gewerblichen Sektor ist sie in der Zollanmeldung anzugeben. Weitere Ausführungen zu dieser Nummer und zum "Ver-" bzw. "Entschlüsseln" befinden sich unter den "Informationen zum Zolltarif der Gemeinschaft".
Umsatzsteuer- Identifikationsnummer
Die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (USt-IdNr.) setzt sich nach den europäischen Vorgaben zusammen aus dem Länderkennzeichen und maximal 12 weiteren Stellen - in Deutschland aus dem Kürzel DE und 9 Ziffern (beispielsweise: DE 123456789). Zur Gewährleistung der korrekten Anwendung des innerhalb der EU grundsätzlich geltenden Bestimmungslandprinzips wird sie von den am innergemeinschaftlichen Handel beteiligten Unternehmen benötigt und auf schriftlichen Antrag vom Bundesamt für Finanzen erteilt. Weitere Informationen befinden sich beispielsweise unter den Ausführungen zum innergemeinschaftlichen Erwerb oder auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen.
Steuernummer
Die Steuernummer (beispielsweise: 06/001/5822/0) wird für Zwecke der Besteuerung vom inländischen Finanzamt bei der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen bzw. Steuererklärungen erteilt. Diese setzt sich zusammen aus einer Kombination von Finanzamtsnummer, Bezirksnummer und weiteren Stellen wie z.B. einer laufenden Nummer. Über die genaue Stellenzahl dieser Nummer kann daher an dieser Stelle keine verbindliche Aussage getroffen werden. Weitergehende Informationen befinden sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen oder des Bundesamtes für Finanzen.
Verbrauchsteuernummer
Einen wichtigen Nachweis, ob eine Firma zur Teilnahme am Steueraussetzungsverfahren (Verbrauchsteuer) berechtigt ist, stellt die Verbrauchsteuernummer dar. Sie wird in Deutschland im Rahmen der Erteilung der Hersteller-/Lagererlaubnis bzw. der Zulassung als berechtigter Empfänger von den Hauptzollämtern zugeteilt. Die dreizehnstellige deutsche Verbrauchsteuernummer ist beispielsweise wie folgt aufgebaut: DE 0 9550 10928 3. Weitere Informationen zur Verbrauchsteuernummer befinden sich unter den Ausführungen im Bereich Verbrauchsteuern.